Bestimmungen bei der Einreise mit Waren in die Schweiz
Grundsätzlich sind Waren, die dem privaten Gebrauch oder zum Verschenken dienen, zollfrei. Ausnahmen bestehen für sogenannte sensible Waren, wie Lebensmittel, Alkohol und Tabak, ab einer gewissen Menge.
Freimengen und Zollabgaben
Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren)
- Zigaretten/Zigarren 250 Stück | bei Mehrmengen Zollabgabe 0,25 CHF/Stück
- Andere Tabakfabrikate 250 Stück | bei Mehrmengen Zollabgabe 0,10 CHF/Stück
Alkohol/alkoholhaltige Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren)
- 5 Liter mit einem Alkoholgehalt bis 18 % Vol. | bei Mehrmengen Zollabgabe 2,00 CHF/Liter
- 1 Liter ab einem Alkoholgehalt von 18 % Vol. | bei Mehrmengen Zollabgabe 15,00 CHF/Liter
- Getränke mit einem Alkoholgehalt bis 0,5 % Vol. gelten nicht als alkoholische Getränke
Tierische Produkte
- 1 Kilogramm Fleisch und Fleischzubereitungen von allen Tierarten mit Ausnahme von Wild, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren | bei Mehrmengen Zollabgabe 17,00 CHF/kg bis 10 kg und 23,00 CHF/kg ab 10 kg
- 1 Kilogramm bzw. Liter Butter und Rahm (ab 15 % Fettgehalt) | bei Mehrmengen Zollabgabe 16,00 CHF/kg bzw. Liter
- 5 Kilogramm bzw. Liter Öle, Fette, Margarine zu Speisezwecken | bei Mehrmengen Zollabgabe 2,00 CHF/kg bzw. Liter
Arzneimittel, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechen
- Eine vertretbare Menge ist eine Monatspackung.
Andere Waren
- Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300,00 CHF
- Übersteigt der Gesamtwert aller Waren 300,00 CHF wird Mehrwertsteuer fällig.
Diese Angaben dienen zur Information und sind unverbindlich. Zwischenzeitliche Änderungen bleiben vorbehalten. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an das entsprechende Zollamt.